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   LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 304/08 AS   

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https://dejure.org/2009,3712
LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2009 - L 5 B 304/08 AS (https://dejure.org/2009,3712)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.02.2009 - L 5 B 304/08 AS (https://dejure.org/2009,3712)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - L 5 B 304/08 AS (https://dejure.org/2009,3712)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen i.R.d. Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kostenaufwändige Ernährung wegen Erkrankung an Diabetes mellitus Typ IIb, an einer entzündlichen Darmerkrankung sowie an einem Zustand nach Prostatakarzinom

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - L 5 AS 461/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Auszug eines jungen Erwachsenen

    Danach ist die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfebeschluss nur dann zulässig, wenn in der Sache die Berufung zulässig wäre (vgl. zur Begründung im Einzelnen die Ausführungen des erkennenden Senats im Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, L 5 B 305/08, Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.08.2011 - L 5 AS 65/11

    Notwendigkeit der Zusicherung zum Umzug auch bei angemessenen neuen

    Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfebeschluss nur dann zulässig ist, wenn in der Sache die Berufung zulässig wäre und die Ablehnung wegen fehlender hinreichender Erfolgsausichten erfolgt (vgl. zur Begründung im Einzelnen die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, L 5 B 305/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.03.2012 - L 5 AS 323/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfebeschluss nur dann zulässig ist, wenn die Erfolgsaussichten verneint werden und in der Sache die Berufung zulässig wäre (vgl. zur Begründung im Einzelnen die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, L 5 B 305/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2011 - L 5 AS 34/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfebeschluss nur dann zulässig ist, wenn in der Sache die Berufung zulässig wäre (vgl. zur Begründung im Einzelnen die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, L 5 B 305/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - L 5 AS 406/10

    Beiordnung des allein vertretungsberechtigten Rechtsanwalts im Wege der

    Danach ist die Beschwerde gegen einen PKH-Beschluss nur dann zulässig ist, wenn in der Sache die Berufung zulässig wäre (vgl. zur Begründung im Einzelnen die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, L 5 B 305/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2013 - L 5 AS 929/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfebeschluss nur dann zulässig ist, wenn die Erfolgsaussichten verneint werden und in der Sache die Berufung zulässig wäre (vgl. zur Begründung im Einzelnen die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, L 5 B 305/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 5 AS 216/10

    Zulässigkeit des Rechtsmittels der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerde gegen einen PKH-Beschluss nur dann zulässig ist, wenn in der Sache die Berufung zulässig wäre (vgl. zur Begründung im Einzelnen die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, L 5 B 305/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - L 5 AS 227/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerde gegen einen PKH-Beschluss nur dann zulässig ist, wenn in der Sache die Berufung zulässig wäre (vgl. zur Begründung im Einzelnen die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, L 5 B 305/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.12.2010 - L 5 AS 426/10

    Ausschluss der Beschwerde gegen einen ablehnenden Prozesskostenhilfe-Beschluss

    Der Senat vertritt die Auffassung, dass die Beschwerde gegen einen PKH-Beschluss nur dann zulässig ist, wenn in der Sache die Berufung zulässig wäre (vgl. zur Begründung im Einzelnen die Ausführungen in seinem Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, L 5 B 305/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2011 - L 5 AS 128/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags -

    Nach Auffassung des Senats ist die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe nur dann zulässig, wenn in der Sache die Berufung zulässig wäre (vgl. zur Begründung im Einzelnen: Beschluss vom 20. Februar 2009, L 5 B 304/08, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2010 - L 5 AS 220/10

    Sozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde im PKH-Verfahren bei

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2010 - L 5 AS 223/10

    Sozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde im PKH-Verfahren bei

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2010 - L 5 AS 221/10

    Sozialgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde im PKH-Verfahren bei

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.06.2010 - L 3 SF 93/10
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